Unter Datensicherheit sind gesetzliche Regelungen und technische Maßnahmen zu verstehen, durch die die unberechtigte Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe schutzwürdiger Daten verhindert werden soll.
Ziel der Datensicherheit ist es, die Persönlichkeitsrechte von Personen vor den Folgen der Erfassung seiner Individualdaten bei der manuellen und automatischen Datenverarbeitung zu schützen. Innerhalb eines Betriebs gehören dazu personelle, organisatorische und revisionstechnische Regelungen, außerdem geräte- und programmtechnische Schutzmechanismen. Der Datenschutz, die Datenintegrität und Datensicherung bilden die Basis für eine verlässliche Informationsverarbeitung.
In Deutschland ist der Datenschutz durch das "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" vom 27.1.1977 im Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) verankert. Gewerbliche oder staatliche Computeranwender mit schutzbedürftigen Daten müssen Datenschutzbeauftragte einsetzen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland das Bundesgesetz über den Datenschutzgesetz vom 19.06.1992. Es lautet: "Wer personenbezogene Daten für sich selbst oder im Auftrag für andere elektronisch bearbeitet, muss durch geeignete Maßnahmen den Verlust und den Missbrauch dieser Daten verhindern".