MÜW (Monopolübertragungsweg)

Basis aller Netze und Telekommunikationsdienste in Deutschland sind die so genannten Monopolübertragungswege, eine Festverbindung als Punkt-zu-Punkt-Verbindung. Seit 1994 werden diese auch als Standardfestverbindungen bezeichnet und umfassen analoge und digitale Übertragungswege.

Die technischen Parameter sowie die Konditionen für diese Monopolleitungen werden vom Bundesminister für Post und Telekommunikation festgelegt. Derzeit sind zehn Standardfestverbindungen mit analogen und elf mit digitalen Schnittstellen beschrieben. Die Bandbreitenwerte für die analogen Monopolübertragungswege liegen zwischen 3,1 kHz und 446 MHz, die Übertragungsgeschwindigkeiten für die digitalen Monopolübertragungswege liegen zwischen 64 kbit/s und 155 Mbit/s. Die Bitfehlerrate liegt bei 10exp-5.

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