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Mittenlücke

mid gap

Die Bezeichnung Mittenlücke wird für bestimmte Frequenzbereiche genutzt, die zwischen den Uplink- und Downlink-Frequenzen von Mobilfunknetzen liegen, in denen bisher keine Funkübertragung stattfand.


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Bei Mobilfunksystemen ist es so, dass zwischen den Übertragungsfrequenzen für das Uplink und Downlink ein frequenzmäßiger Sicherheitsabstand besteht. Da im Sinne der Frequenzökonomie alle möglichen Frequenzen für Funkdienste genutzt werden sollten, hat die Bundesnetzagentur, BNetzA, das Frequenzband, das bei Long Term Evolution (LTE) als Sicherheitsabstand dient, für die Nutzung für Funkmikrofone freigegeben.

Die verschiedenen LTE-Anbieter nutzen den UHF-Bereich zwischen 791 MHz bis 861 MHz. Innerhalb dieses Bereichs gibt es zwischen 823 MHz und 832 MHz eine Frequenzbandlücke, die 2011 für Funkmikrofone freigegeben wurde und mit Mittenlücke bezeichnet wird. Eine weitere für Funkmikrofone freigegebene Mittenlücke liegt zwischen 1.785 MHz und 1.805 MHz. Diese Mittenlücke ist im GSM-Standard zwischen dem Uplink von 1.710 MHz bis 1.785 MHz und dem Downlink von 1.805 MHz bis 1.880 MHz definiert.

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