Pseudonymisierung

Ebenso wie die Anonymisierung ist auch die Pseudonymisierung im Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) definiert. Danach ist die Pseudonymisierung "das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren."

Auch bei der Pseudonymisierung geht es darum, personenbezogene Identitätsmerkmale zu verschleiern, so dass Unberechtigte keine Rückschlüsse auf die Person ziehen können. Dafür nutzt man Pseudonyme, das sind Phantasienamen oder Spitznamen, oder man entfernt, wie bei der Anonymisierung, den Personennamen aus Datensätzen und arbeitet mit zwei Datensätzen mit gleicher Identifikationsnummer. Der eine Datensatz enthält keine personenbezogenen Daten, der andere enthält nur die personenbezogenen Daten. Beide Datensätze werden getrennt aufbewahrt und stehen über die Identifikationsnummer in direkter Beziehung zueinander. Nur wenn sie zusammengeführt werden sind Rückschlüsse auf die Person möglich.

Die Pseudonymisierung wird u.a. in Chats und Blogs angewendet, um damit die eigene Identität zu verschleiern.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Pseudonymisierung
Englisch: pseudonymization
Veröffentlicht: 15.12.2017
Wörter: 159
Tags: Pers. Schutz
Links: Anonymisierung, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Pseudonym, Datensatz
Übersetzung: EN
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