Anonymisierung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens gibt es personenbezogene Daten, die vom Gesetzgeber als schützenswert erachtet werden und die nicht für Dritte bestimmt sind. Zu solchen Informationen gehören medizinische Daten und Befunde sowie Wahlentscheidungen. Bei der Anonymisierung werden die personenbezogenen Daten entweder gelöscht oder so verfälscht, dass man keine Rückschlüsse auf die Originalinformation ziehen kann.

Die Anonymisierung ist im Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG) beschrieben. Danach ist Anonymisierung "das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können."

Anonymisierung einer Wahlumfrage

Anonymisierung einer Wahlumfrage

Das Anonymisieren kann durch Weglassen wichtiger Informationen wie des Namens erfolgen. Die Person bleibt anonym. Auch wenn die restlichen Informationen einer Tabelle ihre volle Aussagekraft behalten und für statistische Erhebungen oder Kostenschätzungen genutzt werden können, besteht keine Möglichkeit die Daten personenmäßig zuzuordnen.

Eine Datenveränderung kann nicht nur durch Anonymisierung erfolgen, sondern auch durch Pseudonymisierung.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Anonymisierung
Englisch: anonymization
Veröffentlicht: 15.12.2017
Wörter: 180
Tags: Pers. Schutz
Links: Indium, Daten, Information, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Übersetzung: EN
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