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ElektroG (Elektroschrottgesetz)

Die Umsetzung der WEEE-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wird in Deutschland durch das im März 2005 verkündete Elektroschrottgesetz (ElektroG) geregelt. Da die Umsetzung des ElektroG Ländersache ist, gibt es verschiedene Interpretationen darüber was unter Elektroschrott fällt.


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Um die Geräte erfassen zu können, die in einigen Jahren entsorgt werden müssen, werden alle Hersteller und Importeure in einem zentralen Register, dem Elektro-Altgeräte-Register (EAR), registriert. In diesem EAR-Register werden auch alle Geräte nach Marken, Geräteart und Stückzahl erfasst und müssen für die entsorgungspflichtigen Geräte eine Gebühr abführen.

Bei den entsorgungspfichtigen Geräten aus dem IT-Bereich handelt es sich um Personal Computer, Drucker, Monitore, Telefone und Faxgeräte. Dazu kommen Geräte der Elektrotechnik, Elektronik und Unterhaltungselektronik.

Die entsorgungspflichtigen Geräte werden mit dem Elektroschrottsiegel, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet.

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