eGK (Elektronische Gesundheitskarte)

electronic card of healthness

Im Dezember 2006 begann das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierte Projekt der elektronischen Gesundheitskarte. Das eGK-Projekt sieht vor, dass Krankenversicherte, niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser die elektronische Gesundheitskarte nutzen und über sie mit den Krankenkassen kommunizieren.


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Die elektronische Gesundheitskarte ist eine Smartcard. Auf der Vorderseite befindet sich der Prozessor mit Verschlüsselungsfunktionen, die persönlichen Daten des Karteninhabers, eine Kennzeichnung in Blindenschrift, ein Foto des Karteninhabers und der einheitliche Karten- und Markenname. Auf der Kartenrückseite befindet sich das Unterschriftsfeld, das EU-Emblem und die Staatenkennung, die Kennnummer der Krankenkasse, die persönliche Kennnummer als Teil der Versichertennummer und die Kartenkennnummer.

Die eGK-Karte speichert die persönlichen Daten des Karteninhabers als HL7-Dokument mit den Patienten-Stammdaten und Patienten-ID, Anschrift und Geburtsdaten, die Krankenkasse und den Hausarzt.

Es ist vorgesehen, dass die eGK-Karte in der elektronischen Rezeptverwaltung (E-Rezept), der Online-Prüfung der Patientendaten und als Signaturkarte für Ärzte eingesetzt wird, um sich etwa für die Rezepterstellung am Lesegerät authentifizieren zu können.

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