Die von der RegTP erarbeitete Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) hat seit dem 1.1.1998 Gültigkeit. In ihr werden die Kundenrechte bei Benutzung der Fernmeldenetze und der Mobilfunknetze geregelt. In der TKV sind die Rechnungslegung und -dienste, die Vertragslaufzeiten, Kündigungszeiten und die Schlichtungsmöglichkeiten bei Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber geregelt.