Bei analogen Filtern ist die Flankensteilheit ein Maß für die Frequenzselektion, für das Ausfiltern von benachbarten Frequenzen. Es handelt sich dabei um die Durchlasskurve des Filters und der Filtercharakteristik unter- oder oberhalb der Filterfrequenz.
Die Flankensteilheit ist abhängig vom Gütefaktor und beschreibt den Abfall des Signalpegels in Dezibel pro Oktave unter- oder oberhalb des Roll-Offs. Da der Klang maßgeblich durch die Flankensteilheit beeinflusst wird, verwendet man in der Audiotechnik Filter mit definierten Flankensteilheiten.
Einfache analoge Filter, sogenannte 1-Pol-Filter bzw. Filter 1. Ordnung, haben eine Flankensteilheit von 6 dB/Oktave, entsprechend 20 dB/ Dekade. Das bedeutet, dass ein Tiefpass 1. Ordnung mit einem Roll-Off von 250 Hz bei 500 Hz, also nach einer Oktave, eine Pegelabsenkung von 6 dB hat und bei 2,5 kHz eine von 20 dB. Bei der Kaskadierung mehrerer Filter erhöht sich die Flankensteilheit. Bei Filtern 2. Ordnung beträgt diese 12 dB/Oktave, bei Filtern 3. Ordnung 18 dB/Oktave und bei 4-Pol-Filtern 24 dB/Oktave resp. 80 dB/Dekade. Diese Flankensteilheiten werden beispielsweise in der Audiotechnik benutzt.
Analoge Filter mit hoher Flankensteilheit verursachen Phasen- und Laufzeitverschiebungen, die durch den Einsatz digitaler Filter behoben werden können.