Die Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung (FÜV) regelt die Anforderungen und die Verfahren zur technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen in Fernmeldeanlagen, die für öffentliche Weitverkehrsnetze bestimmt sind.
Die Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung wurde 1995 vom Bund erlassen und legt die technischen Details für das Abhören von Telekommunikationsanlagen und -einrichtungen fest. Sie wurde 2002 durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung ( TKÜV) ersetzt.