payment service directive (PSD)

Seit September 2019 tritt die europäischen Zahlungsdiensterichtlinie Payment Service Directive (PSD) an Stelle der indizierten Transaktionsnummer ( iTAN). Mit der PSD- Richtlinie und speziell mit PSD2 will die Europäische Union den Zahlungsverkehr für Verbraucher sicherer machen. Nach der PSD-Richtlinie müssen beim Online-Banking die Transaktionsnummern dynamisch generiert werden.

Die Zahlungsdiensterichtlinie Payment Service Directive (PSD) stammt aus dem Jahr 2007 und soll den elektronischen Zahlungsverkehr beim Online-Banking und Online-Shopping sicherer und schneller machen. Die zweite Auflage der PSD-Richtlinie, PSD2, wird Online- Transaktionen am Point of Sale ( POS) transparenter und sicherer machen. Die Richtlinie schafft gleiche Regeln für alle Zahlungstransaktionen im SEPA-Zahlungsraum.

Beim PSD-Verfahren ist der Kontenzugriff durch eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung ( 2FA) oder sogar durch eine Drei-Faktoren-Authentifizierung (3FA) geregelt. Beim 2FA-Verahren müssen zwei von drei Faktoren für die Authentifizierung bestätigt werden. Das kann die persönliche Identifikationsnummer, das Passwort, eine Passphrase oder eine Geheimfrage sein, die mit einem biometrischen Merkmal wie einem Fingerabdruck oder der Stimmerkennung kombiniert wird.

Informationen zum Artikel
Deutsch:
Englisch: payment service directive - PSD
Veröffentlicht: 31.08.2019
Wörter: 157
Tags: Geldverkehr
Links: planar scatter detection (multitouch) (PSD), Transaktionsnummer, Indizierte Transaktionsnummer, Richtlinie, Online-Banking
Übersetzung: EN
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