Zulassung

Vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes durften bestimmte Telekommunikationsendgeräte und Telekommunikationsübertragungsgeräte nur nach entsprechender Zulassung in den Handdel gebracht und eingesetzt werden.

Die Zulassung betraf alle angeschlossenen Engeräte: Telefone ebenso wie Modems, Datenübertragungseinrichtungen oder andere Komponenten. Seit der Liberalisierung wurden viele Zulassungsbeschränkungen für Endgeräte und Übertragungsgeräte aufgehoben.

Generell kann eine Zulassung als ein hoheitlicher Akt angesehen werden, der nach erfolgreicher technischer Prüfung durch die jeweilige nationale Behörde ausgeführt wird. In der Bundesrepublik Deutschland werden solche Zulassungen durch das Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation ( BZT) in Saarbrücken erteilt.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Zulassung
Englisch: concesion
Veröffentlicht: 02.01.2022
Wörter: 101
Tags: Tk-Endgeräte
Links: Telefon, Datenübertragungseinrichtung (DÜE), Prüfung, Indium, Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT)
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