Zugangskontrolle

  1. Die Zugangskontrolle ist nach der internationalen Standardisierungs-Organisation (ISO) ein Sicherheitsdienst. Sie steht für die verschiedenen Zugangsverfahren mit denen Benutzer, Rechner oder Anwendungen auf vorhandene Ressourcen oder Übertragungsmedien zugreifen können. Zu diesen Ressourcen gehören Netzwerke, Rechenleistung, Peripheriegeräte, Speichermedien, Dateien oder Software. Durch die Zugangskontrolle sollen unbefugte Benutzer keinen Zugang auf sensible und vertrauliche Daten und Ressourcen bekommen. Die Zugangskontrolle von Benutzern auf Verzeichnisse, Computer und andere Ressourcen kann verpflichtend sein, wie beim Mandatory Access Control ( MAC), vom Benutzer frei bestimmt werden, wie beim Discretionary Access Control ( DAC), rollenbasiert wie beim Role-Based Access Control ( RBAC) oder merkmalbasiert sein, wie beim Attribute-Based Access Control ( ABAC). Bei der Medienzugangskontrolle unterscheidet man zwischen zufälligen, stochastisch arbeitenden Zugangsverfahren, den Kollisionsverfahren, Token-Verfahren und Reservierungsverfahren.
  2. In den Headern von diversen Netzprotokollen gibt es spezielle Datenfelder für die Zugangskontrolle. So gibt es in ATM das Datenfeld Generic Flow Control ( GFC) und im Token Ring- Protokoll das Access Control Field ( ACF).
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Informationen zum Artikel
Deutsch: Zugangskontrolle
Englisch: access control (MAC) - AC
Veröffentlicht: 27.08.2021
Wörter: 156
Tags: Lokale Netze Datenschutz
Links: Internationale Standardisierungs-Organisation, Sicherheitsdienst, Zugangsverfahren, Benutzer, Netzwerk
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