WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Richtlinie des Europäischen Parlaments über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, beschäftigt sich mit der Entsorgung dieser Geräte.

In Deutschland sind die Geräte der Elektrotechnik und Elektronik, die nach dem 24. März 2006 in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erstmals in Verkehr gebracht wurden, dauerhaft so zu kennzeichnen, dass ersichtlich ist, dass das Gerät nach diesem Zeitpunkt erstmals in den Verkehr gebracht wurde.

Die WEEE-Kennzeichnungspflicht ist in der EU-Direktive 2002/96/ EC, Artikel 11, festgelegt, damit man den Hersteller und die Geräteart eindeutig identifizieren kann.

Die WEEE-Richtlinie soll das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten steigern und dieses bereits im Produktdesign berücksichtigen. Produzenten und Importeure können für die Sammlung und Verwertung der Altgeräte haftbar gemacht werden.

Informationen zum Artikel
Deutsch: WEEE-Richtlinie
Englisch: waste from electric and electronic equipment - WEEE
Veröffentlicht: 10.06.2009
Wörter: 123
Tags: Comp.-Hardware
Links: Richtlinie, Elektronik, Indium, Endanwender, exchange carrier (EC)
Übersetzung:
Sharing: