Vorratsdatenspeicherung (VDS)

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden personenbezogene Verbindungsdaten von Telekommunikationsdiensten für einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert. Die Provider von Telekommunikationsdiensten sind damit verpflichtet, Verbindungsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten vorzuhalten, damit bei Straftaten gegen Betroffene vorgegangen werden kann. Aus den in der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile abgeleitet werden.

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Verbindungsdaten für Telefon- und Mobilfunkdienste, das Internet und E-Mails. Im Einzelnen geht es bei der Telefonie um die Speicherung der Rufnummern des Anrufenden und des Angerufenen, das Datum und die Uhrzeit der Verbbindung, damit daraus die Verbindungsdauer abgeleitet werden kann. Bei der Internettelefonie müssen außerdem die IP- Adressen gespeichert werden.

Was die Mobilfunknetze betrifft, so geht es um das Telefonieren und das Versenden im Kurznachrichtendienst ( SMS). Die gespeicherten Angaben entsprechen denen des Festnetzes, zusätzlich werden aber auch die ortsbezogenen Daten aus dem Standortverzeichnis ( HLR) und dem Besucherverzeichnis ( VLR) gespeichert. Bei den SMS werden die Absender und Empfängeradresse sowie das Datum und die Uhrzeit gespeichert.

Bei den Internet- Aktivitäten geht es um Daten der Log- Dateien aus denen die IP-Adresse und die Anschlusskennung hervorgehen. Auch bei der Speicherung von E-Mails geht es um die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger und das Datum mit Uhrzeit wann der Empfänger auf den Mail-Server zugegriffen hat.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Vorratsdatenspeicherung - VDS
Englisch:
Veröffentlicht: 22.01.2013
Wörter: 214
Tags: Tk-Dienste
Links: Daten, Telefon, Internet, Telefonie, Rufnummer (RN)
Übersetzung: EN
Sharing: