Nach DIN 44302 versteht man unter Übermittlungsvorschrift die Gesamtheit von Steuerungsverfahren und Betriebsvorschriften nach denen die Datenübermittlung in einem Übermittlungsabschnitt, der aus der Steuerstation, der Datenübertragungseinrichtung und dem Netz besteht, erfolgt. Die Übermittlungsvorschrift legt den Übertragungscode ( EBCDIC, 7-Bit-Code), die Übertragungsart ( simplex, halbduplex, duplex), die Übertragungsrichtung (primär, sekundär), das Übertragungsformat (zeichenweise, blockweise), den Verbindungsaufbau (fest, gewählt), die Verbindungsauslösung (Abschaltung) und das Wiederherstellungsverfahren fest.