Teledienstgesetz (TDG)

Das Teledienstgesetz (TDG) gehört zum IuKDG und regelt die Nutzung der Teledienste. Das Teledienstgesetz schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der verschiedenen elektronischen Kommunikationsdienste und Informationsdienste.

Das Teledienstgesetz legt die Richtlinien für die Veröffentlichung von Online-Diensten fest. Es regelt die Veröffentlichungspflicht und die Nutzung von kombinierbaren Daten wie Grafiken, Bilder, Audio oder Video, und dient dem Schutz der Betreiber von Webseiten gegen Rechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang ist Paragraph 6, aus dem die Informationspflichten der Webseiten-Betreiber hervorgehen, von besonderer Bedeutung. Darin steht u.a. dass Dienstanbieter folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" halten müssen. Dieser Passus bezieht sich auf das Impressum, aus dem der Name und die Anschrift des Betreibers, die elektronische Kontaktmöglichkeit über E-Mail, bei Kapitalgesellschaften die Handelsregister-Eintragung, in anderen Fällen das Vereinsregister oder Genossenschaftsregister und neben einigen weiteren Daten die Umsatzsteueridentifikationsnummer hervorgehen müssen.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Teledienstgesetz - TDG
Englisch: teleservice act
Veröffentlicht: 16.01.2007
Wörter: 147
Tags: Standards, Empfehlungen Broadcast
Links: Informations- und Telekommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG), Teledienst, Online, Daten, Grafik
Übersetzung: EN
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