Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

Die von der RegTP erarbeitete Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) hat seit dem 1.1.1998 Gültigkeit. In ihr werden die Kundenrechte bei Benutzung der Fernmeldenetze und der Mobilfunknetze geregelt. In der TKV sind die Rechnungslegung und -dienste, die Vertragslaufzeiten, Kündigungszeiten und die Schlichtungsmöglichkeiten bei Auseinandersetzungen mit dem Netzbetreiber geregelt.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Telekommunikations-Kundenschutzverordnung - TKV
Englisch: telecommunications customer protection ordinance
Veröffentlicht: 19.05.2005
Wörter: 47
Tags: Telekommunikation
Links: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Indium, Netzbetreiber (NB),
Übersetzung: EN
Sharing: