Im Signaturgesetz ( SigG) werden die Signaturen in Signaturklassen eingeteilt; von der einfachen über die fortschrittliche bis zur qualifizierten. Alle Signaturklassen sind im Signaturgesetz in § 2 beschrieben.
In der einfachen Signaturklasse werden nur Daten signiert, die der Authentifikation dienen und die anderen Daten beigefügt werden. Unter diese Signaturklasse fallen die eingescannte Unterschrift oder die elektronische Visitenkarte, wie die vCard.
Die zweite Signaturklasse, die fortschrittliche elektronische Signatur, ist dem Signaturschlüsselinhaber zugeordnet und erlaubt die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers. Eine Veränderung der Daten kann anhand der logischen Verknüpfungen erkannt werden.
Die höchste Signaturklasse bilden die qualifizierten elektronischen Signaturen. Sie beruhen auf einem qualifizierten Zertifikat und werden mit einer sicheren Signatureinheit erzeugt. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur ist eine vollständige Authentizität und Vertraulichkeit beim Austausch von Dokumenten gewährleistet.