Breitbandkabelnetze sind funktional in Netzebenen konzipiert, die den Einsatzbereich kennzeichnen. Die Netzebenen führen eine Ziffernbezeichnung von 1 bis 5.
Die
Netzebene 1 beginnt am Studio-Ausgang und endet an einer Schaltstelle. Diese überregionale Netzebene 1 benutzt für die Übertragung vorwiegend Richtfunk.
Netzebene 2 dient der Verteilung der Fernseh- und Rundfunksignale im regionalen Bereich. Die in Unterabschnitte eingeteilte Netzebene nutzt für
die Übertragung Richtfunk, Satellit, Glasfaser und Breitband-Kabelnetze.
Der
örtliche Bereich wird mit Netzebene 3 bezeichnet und tangiert das Kabelverteilnetz. Auf der Netzebene 3 erfolgt die Übertragung
der Signale bis zum Hausübergabepunkt (HÜP). In Netzebene 3 erfolgt ist die Übertragung leitungsgebunden,
die Topologie der Netzebene ist baumartig.
Netzebene 4 ist die Hausverteilanlage
(HVtA) ab dem HÜP. Diese Netzebene endet an der Anschlussdose in der Teilnehmerwohnung. An dieser Dose stehen dem Teilnehmer
im Frequenzbereich von 47 MHz bis 446 MHz etwa 50 Fernsehkanäle zur Verfügung.
Netzebene
5 bildet den teilnehmerbezogenen Bereich von der Anschlussdose bis zum Fernseher.