Lichtart

Die Lichtart definiert den Wellenlängenbereich des Lichtes, der von einer emittierenden Lichtquelle erzeugt wird. Die Lichtart ist also abhängig von der Farbtemperatur und ihrem Emissionsspektrum, der spektralen Verteilung der Lichtenergie.

Die Commission Internationale d`Eclairage ( CIE) hat diverse künstliche und natürliche Lichtarten definiert und diese mit Buchstaben bezeichnet. So entspricht die Normlichtart "A" dem Licht einer Glühlampe. Die Farbtemperatur liegt bei dieser Lichtquelle bei 2.856 Kelvin (K), der Wellenlängenbereich zwischen 380 nm und 770 nm.

Bei der Lichtart "C", die bläulicher ist, liegt die Farbtemperatur bei 6.774 K, und mit Lichtart "D" wird Tageslicht, Daylight, spezifiziert. Diese Spezifikation spiegelt sich u.a. in Projektorlampen wider. Bei den D-Lichtarten werden die ersten beiden Stellen der Farbtemperatur als Zusatz hinter dem "D" angegeben: DXX. So hat beispielsweise die Normlichtart D65 eine Farbtemperatur von 6.500 K, D55, die gelber ist als D65, eine von 5.500 K. Diese Normlichtart entspricht dem Tageslicht bei bedecktem Himmel.

Die Normlichtart "E" entspricht keiner realen Lichtquelle, und die Normlichtart "F" entspricht der Farbpalette von Leuchtstofflampen.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Lichtart
Englisch: illuminant
Veröffentlicht: 25.08.2020
Wörter: 168
Tags: Licht
Links: Farbtemperatur, CIE-Farbraum, Licht, Glühlampe, Kelvin
Übersetzung: EN
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