Die ITU-Empfehlung G.711 beschreibt Transformationsverfahren für die Audiokompression. Diese Technik, die bereits 1969 von CCITT international standardisiert wurde, ist in Sprachcodecs, die nach dem µ-Law-Verfahren und dem A-Law-Verfahren arbeiten, realisiert.
Das beschriebene Kompressionsverfahren basiert auf einer logarithmischen Umsetzung des Audiosignals und einer Pulscodemodulation ( PCM) mit 13 Bit Auflösung, die nach der Quantisierung mit einer logarithmischen Tabelle in einen 8-Bit-Wert umgesetzt wird. Durch die Logarithmierung wird die menschliche Hörcharakteristik adaptiert. Die Abtastrate von G.711 beträgt 8 kHz, die Kompressionsrate 13:8, der MOS-Wert 4,4.
Die Umsetzung der Empfehlung G.711 im A-Law-Verfahren unterscheidet sich von der im µ-Law-Verfahren verwendeten durch unterschiedliche 13:8-Umsetzungstabellen.
Der Sprachcodec arbeitet verlustfrei und benötigt nur wenig Rechenleistung. Für die Kompression von qualitativ hochwertigem Audio ist er ungeeignet. Eingesetzt wird der G.711- Codec in der Schmalband- Telefonie, in ISDN und bei der Übertragung von Audio unter H.261. Mit Packet Loss Concealment ( PLC) verfügt der Sprachcodec über ein optionales Feature mit dem kurzzeitige Aussetzer durch Paketverluste überbrückt werden.