acoustic vehicle alerting system (automotive) (AVAS)

Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer assoziieren fahrende Kraftfahrzeuge mit bestimmten Geräuschen, und zwar abhängig von deren Fahrgeschwindigkeit. Da diese Geräuschkulisse bei Elektrofahrzeugen nicht vorhanden ist, gibt es von der Europäischen Union eine EU-Verordnung, die einen künstlichen Geräuschpegel vorschreibt.

Damit Elektrofahrzeuge wegen der fehlenden Motorgeräusche nicht zum Sicherheitsrisiko für Kinder, Menschen mit Sehbehinderung oder für Radfahrer werden, hat die Europäische Union (EU) eine EU-Verordnung erlassen, mit denen Elektrofahrzeuge zum Schutz von Verkehrsteilnehmern künstlich Fahrgeräusche generieren müssen. Mit dem akustischen Alarmsystem, Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS), können Motorgeräusche erzeugt werden, wie man sie von Verbrennerfahrzeugen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, beim Anfahren und beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren kennt. Je nach Fahrgeschwindigkeit soll der Geräuschpegel nach der AVAS-Verordnung zwischen 56 dB und 75 dB liegen.

Neben der festgelegten Lautstärke wird weiterhin festgelegt, dass die erzeugten Geräusche unter 1,6 kHz liegen und mindestens zwei Terzen überdecken muss. Dadurch wird sichergestellt, dass durch die Geräusche der eingeschränkte Hörbereich von älteren Mitbürgern aktiviert wird.

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Deutsch:
Englisch: acoustic vehicle alerting system (automotive) - AVAS
Veröffentlicht: 26.07.2021
Wörter: 180
Tags: Autom.-Assistenz
Links: Endanwender, Elektrofahrzeug, System, Dezibel, Lautstärke
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