Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 regelt die Einspeisung, Abnahme und Vergütung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Danach sind die Energieversorger und Stromnetzbetreiber verpflichtet den Strom einzuspeisen und gesetzeskonform zu vergüten.

Zu den regenerativen Energiequellen gehören die Photovoltaik, Wasserkraft, Windkraft und die Biomasse. Die Vergütungshöhe war bis ins Jahr 2017 staatlich geregelt, wird aber seit 2017 durch Ausschreibungen festgelegt. Vermarktet wird der EEG-Strom durch die Übergangsnetzbetreiber (Ü NB) an einer Strombörse. Das EEG-Gesetz schafft beispielsweise die Voraussetzungen um die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen ( PV-Anlagen) zu prüfen und fördert dadurch die Entwicklung, Produktion und Installation solcher Anlagen.

In dem EEG-Gesetz ist der Anteil an erneuerbaren Energien für die kommenden Jahre festgelegt. Es hat sich als erfolgreiches Instrument für die Förderung von erneuerbaren Energien entwickelt und wurde in wesentlichen Punkten auch von anderen Ländern übernommen.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Englisch:
Veröffentlicht: 09.06.2020
Wörter: 141
Tags: Solartechnik
Links: Abnahme, Strom (I), Photovoltaik, Netzbetreiber (NB), Photovoltaikanlage (PVA)
Übersetzung: EN
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