Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG) wurde am 12.11.1992 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat direkt in Kraft. Ab dem 01.01.1996 ersetzt es nach einer Übergangsfrist das Hochfrequenzgerätegesetz (HFrG) sowie das Funkstörgesetz (FunkStörG). Die letzte Fassung datiert vom Juni 2017.
Das EMVG beschreibt das "Inverkehrbringen und Betreiben von Geräten, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann" und gibt der EMV-Richtlinie Rechtsverbindlichkeit. Darüber hinaus regelt das Gesetz aber auch die Zuständigkeiten für seine Durchführung, enthält die Grundlagen für Kostenregelungen und die Behandlung technischer und rechtlicher Streitfälle. Das hier beschriebene EMVG bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Rechtsquellen. In Österreich ist die EMV-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften durch die im Rahmen des Elektrotechnikgesetzes ( ETG) erlassene Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung (EMVV) umgesetzt.