E-Government tangiert alle administrativen Aspekte der Online-Dienstleistungen zwischen Bürgern und Behörden auf allen Regierungsebenen, von den Kommunen über die Länder bis hin zum Bund. Ziel dieser E-Services ist es die Effizienz und die Produktivität der Verwaltung zu steigern und die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen.
Neben dem Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörde gehört zum E-Government auch die Online- Kommunikation zwischen den Behörden. Die Verwaltung kann mit den verschiedensten Personen und Unternehmen kommunizieren: beim Government to Government ( G2G) mit anderen Verwaltungen, beim Government to Citizen ( G2C) mit den Bürgern und beim Government to Business ( G2B) mit Unternehmen. Diese Prozesse finden auch in umgekehrter Richtung statt; nämlich als Citizen to Government ( C2G) und Business to Government ( B2G).
Grundvoraussetzung für die Online-Kommunikation sind sicherheitsrelevante Aspekte wie die Wahrung der Vertraulichkeit, der Integrität und Authentizität. Mit dem Signaturgesetz ( SigG) und der digitalen Signatur sind die rechtliche Voraussetzungen getroffen; die technischen sind durch den Protokoll-Standard OSCI gegeben.
Das umfangreiche Dienstleistungsangebot im E-Government lässt sich in viele Bereiche untergliedern wie das E-Vote, der Online-basierte Wahlvorgang, die E- Administration mit dem Formularwesen für die Verwaltung und die E-Democracy.
Zum Teilbereich des E-Administrations gehören das Formularwesen, die elektronische Steuererklärung, der Bauantrag oder die Verlängerung des Passes uvm.