Delisting

Von Delisting spricht man wenn eine Website von Suchmaschinen nicht mehr gelistet wird, also wenn der betreffende Datenbestand in der Suchmaschine gelöscht wird.

Die Suchmaschinenbetreiber nehmen dann ein Delisting vor, wenn die Website nicht mehr exisitiert bzw. der Webserver, auf dem die Website präsent war, nicht erreicht werden kann oder wenn die Website ungesetzliche Inhalte publiziert. Außerdem besteht die Möglichkeit des Delistings auf Wunsch des Website-Betreibers oder durch Abstrafung der Suchmaschine wenn diese Spamming oder Cloaking erkannt hat.

Ein Delisting bedeutet, dass die Website aus dem Suchmaschinen- Index, dem Listing, gelöscht und nicht mehr in den Ergebnisseiten ( SERP) aufgeführt wird, sie an Bekanntheitsgrad verliert und nicht mehr monetarisiert werden kann.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Delisting
Englisch: delisting
Veröffentlicht: 04.10.2017
Wörter: 115
Tags: Suchmaschine
Links: Website, Suchmaschine (SuM), Suchmaschine (SuM), Webserver, Gold
Übersetzung: EN
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