Datentransportdienst

Die Regulierungsbehörde, RegTP, hat aufgrund von gesetzlichen Regelungen das Recht, das Fernmeldewesen zu regulieren. Netzbetreiber stellen dem Anwender Leitungen nach benutzungsrechtlichen Aspekten sowie nach technischen Merkmalen zur Verfügung.

Unter die technischen Merkmale fallen Wählleitungen und Standleitungen, unter den nutzungsrechtlichen Aspekten bei Berücksichtigung charakteristischer Netzmerkmale sind das öffentliche Fernsprechnetz und ISDN zu nennen.

Die Grundlagen für die Inanspruchnahme der fernmeldetechnischen Dienstleitungen der Dt. Telekom AG sind in diversen Rechtsverordnungen und Bestimmungen, wie der TKV und der Telekommunikationsordnung ( TKO) sowie in FTZ-Richtlinien und dem Fernmelde-Anlagen-Gesetz FAG geregelt.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Datentransportdienst
Englisch: data transmission service
Veröffentlicht: 03.03.2008
Wörter: 90
Tags: ISDN-Dienste
Links: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Netzbetreiber (NB), Leitung, Merkmal (OOP), Wählleitung
Übersetzung: EN
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