Im Juli 2005 wurde die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( RegTP) in Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen umbenannt.
Es handelt sich um eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Wirtschaftministeriums.
Aufgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist es die verschiedenen Märkte für die o.a. Bereiche durch Liberalisierung und Deregulierung für neue Anbieter zu öffnen. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur basieren auf dem Telekommunikationsgesetz ( TKG), dem Postgesetz und dem Energiewirtschaftsgesetz und sind rechtlich überprüfbar.