Aufbewahrungspflicht

Die elektronische Archivierung greift in allen Unternehmensbereichen. Ob das Scannen der Eingangspost, das Versenden elektronischer Aufträge oder Rechnungen oder das Erfassen und Speichern der unendlich vielen E-Mails und der Daten aus E-Commerce-Systemen, vieles wird archiviert und einiges unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.

Die vielen Bestimmungen für die Aufbewahrungspflicht finden ihren Ursprung in der deutschen Steuergesetzgebung, in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Daten, in der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung und im Kreditwesengesetz. Dazu kommen weitere nationale, EU-weite und US-Gesetze. Nach diesen vielen Verordnungen müssen originäre digitale Daten elektronisch aufbewahrt werden, selbst dann, wenn sie nicht maschinell auswertbar sind. Des Weiteren haben Unternehmen die Pflicht, E-Mails elektronisch zu archivieren und außerdem müssen auch redundante Daten von verschiedenen Systemen aufbewahrt werden.

Das Steuerrecht räumt den Finanzbehörden ausdrücklich das Recht ein im Rahmen von Steuerprüfungen auf elektronische Systeme und deren Archive zuzugreifen.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Aufbewahrungspflicht
Englisch: duty to preserve records
Veröffentlicht: 13.10.2005
Wörter: 149
Tags: Administration
Links: Archivierung, Daten, E-Commerce, Endanwender, Ultraschall
Übersetzung: EN
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