Ultraviolett

UV (ultraviolet )

Ultraviolett (UV) gehört wie Infrarot zu den für das menschliche Auge nicht sichtbaren Licht. Es hat kürzere Wellenlängen als die des sichtbaren Spektrums, diese liegen oberhalb von der Farbe Magenta.

Spektralbereich von sichtbarer und nicht-sichtbarer Strahlung
Spektralbereich von sichtbarer und nicht-sichtbarer Strahlung lexikon, kompendium, computer, it, elektronik

Ultraviolett liegt bei Wellenlängen zwischen etwa 100 nm und 400 nm, das entspricht einem Frequenzbereich zwischen 30 PHz (Petahertz) und 750 THz (Terahertz). Es wird in drei Bereiche eingeteilt, die mit UV-A, UV-B und UV-C bezeichnet werden und denen verschiedene Wellenlängenbereiche zugeordnet sind.

Übersicht über die UV-Bereiche
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So liegt die relativ sonnenlichtreiche UV-Strahlung von UV-A zwischen 315 nm und 400 nm und verursacht die Bräunung der Haut. Die UV-A-Strahlung gilt als unschädlich. UV-B mit Wellenlängen zwischen 280 nm und 315 nm erreicht die Erdoberfläche und ist energiereicher als UV-A. UV-C, mit Wellenlängen zwischen 100 nm und 280 nm, ist das kurzwelligste und schädlichste UV-Licht und wird in der Erdatmosphäre absorbiert.

Neben dem hier behandelten Ultraviolett gibt es noch das extreme Ultraviolett-Licht (EUV), das Wellenlängen zwischen 10 nm und 15 nm hat und in der Halbleiter-Lithografie zur Erhöhung der Integrationsdichte eingesetzt wird.

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