TKO (Telekommunikationsordnung )

telecommunications ordinance

Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesens, gültig seit dem 1.1.1988 für alle nationalen Telekommunikationsdienste der (damaligen) Deutschen Bundespost. Die Telekommunikationsordnung (TKO) hat die Fernmeldeordnung (FO), die Telegrammordnung (TO) und die Vorschriftensammlung für digitale Netze (SdigN) abgelöst. Für Telekommunikationsdienste mit dem Ausland gilt die TKOAusl.

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