Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist eine Bundesverordnung mit der rechtliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Anforderungen an Carrier und Provider gesetzlich geregelt werden und die den entsprechenden Stellen eine technische Überwachungsmaßnahmen ermöglicht.
Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung hat die bis 2002 gültige Fernmeldeverkehr-Überwachungsverordnung ( FÜV) abgelöst. Damit auch international einheitliche Regelungen existieren, beschäftigt sich das European Telecommunications Standards Institute ( ETSI) mit diesem Thema.