Die Telefonkarte dient dem bargeldlosen Telefonieren von öffentlichen Telefoneinrichtungen. Es handelt sich um eine Magnetkarte oder eine Chipkarte, die beim Telefonieren in den Telefonapparat eingeschoben wird und auf der die Telefonkosten abgerechnet werden.
Bei den Telefonkarten unterscheidet man solche mit einem bestimmten Guthabenbetrag, der beim Kauf der Telefonkarte eingespeichert wird, und personenbezogenen Telefonkarten, die einem Benutzer zugeordnet sind.
Bei den Guthabenkarten werden die Gesprächskosten direkt von dem gespeicherten Guthabenbetrag abgebucht, im Display des öffentlichen Telefons angezeigt und das jeweilige Restguthaben wieder auf der Telefonkarte gespeichert bis die Karte kein Guthaben mehr aufweist. Darüber hinaus wird die Gültigkeitsdauer der Telefonkarte angezeigt.
Bei der personenbezogenen Telefonkarte hat der Kartenanbieter eine entsprechende Benutzer- Datei auf der die Gesprächskosten aufgelistet werden. Diese Telefonkarten arbeiten mit einer persönlichen Identifikationsnummer, die beim Verbindungsaufbau eingegeben werden muss und gegen Missbrauch schützt.