Das Bundesgesetz für den Datenschutz der Teledienste, das 1997 in Kraft trat, gehört wie das Teledienstgesetz ( TDG) zu Informations- und Telekommunikationsdienste-Gesetz ( IuKDG). Es grenzt sich ab gegenüber der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) und dem Mediendienstestaatsvertrag ( MDStV). Das Gesetz regelt den Datenschutz von Personen, die an den Dienstend er Telekommunikation teilnehmen oder Telekommunikationsdienste anbieten. Es definiert in diesem Kontext Nutzer und Diensteanbieter und umfasst die Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.