Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zielt auf den Medieninhalt ab. In ihm werden die Meinungsvielfalt, die inhaltlichen Anforderungen an die Rundfunk- und Fernsehprogramme und die Zulassungsbedingungen für Programmanbieter geregelt. Eingeschlossen sind spezielle frei zugängliche, verschlüsselte oder gegen Bezahlung zu empfangende Programme wie Pay-TV, Pay-per-View, Videotext und Radiotext.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Rundfunkstaatsvertrag - RStV
Englisch:
Veröffentlicht: 16.10.2005
Wörter: 48
Tags: Standards, Empfehlungen Rundfunk
Links: Indium, Rundfunk (Rf), Programm, Bezahlfernsehen, Pay-per-View
Übersetzung: EN
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