Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)

Die nationale Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wurde zum 1.1.1998 ins Leben gerufen und bildete bis zu ihrer Umbenennung in Bundesnetzagentur im Juli 2005 die oberste Bundesbehörde für die Fernmeldetechnik und die Telekommunikation.

Die RegTP ist dem Wirtschaftsministerium unterstellt und nimmt die Aufgaben wahr, die im Telekommunikationsgesetz ( TKG) festgelegt sind.

Die Regulierungsbehörde informiert über den deutschen Telekommunikationsmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte. Zu ihren Aufgaben gehören die Erstellung des Frequenznutzungsplans, die Rufnummernverwaltung, die Festlegung der Tarifierungsgrenzen von Carriern und Providern, die Vergabe von Lizenzen und die Aufgaben im Rahmen des Signaturgesetzes.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP
Englisch:
Veröffentlicht: 25.10.2005
Wörter: 98
Tags: Telekom.-Gremien
Links: Telekommunikation (TK), Bundesnetzagentur (BNetzA), Task, Telekommunikationsgesetz (TKG), Telekommunikationsgesetz (TKG)
Übersetzung: EN
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