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Opt-In

Opt-In ist ein Bestätigungskonzept für die Aufnahme von Werbekontakten. Dieses Konzept erfüllt die gesetzgebenden Bestimmungen nach denen für das Zusenden von Online-Werbemaßnahmen die Einwilligung des Endbenutzers erforderlich ist. In Deutschland dürfen Online-Werbemaßnahmen wie Newsletter, Kurznachrichtendienste (SMS) oder E-Mails nur nach erklärter Zustimmung des Verbrauchers zugesandt werden. Das ist in Paragraph 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt.


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Bei Opt-In bestätigt der Verbraucher mit seinen Kontaktdaten, dass er die Zusendung von Online-Werbung akzeptiert. Es besteht allerdings die Gefahr, dass die Kontaktdaten falsch eingetragen sein können, oder der Anmeldende Kontaktdaten von anderen Personen benutzt. Um solche fehlerhafte und vorsätzlich falsche Angaben und den damit verbundenen Arbeitsaufwand auszuschließen, gibt es für das Opt-In-Verfahren zwei Varianten: Die Variante 1 ist das bestätigte Opt-In, das Confirmed Opt-In, und die zweite Variante das Double Opt-In.

Beim Confirmed Opt-In wird eine E-Mail als Bestätigung mit den angegebenen Nutzerdaten an die Kontaktdaten gesandt in der die Eintragung bestätigt wird. Sind die angegebenen Kontaktdaten fehlerhaft oder kann der E-Mail-Empfänger nicht eindeutig zugeordnet werden, dann kann der Angemailte dies über die E-Mail-Antwort korrigieren oder darauf verweisen, dass er aus dem Verteiler für den Newsletter oder für eine andere Online-Werbeform wieder gelöscht werden möchte.

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