Nichtöffentlicher mobiler Landfunk (nömL)

Mit nichtöffentlichem mobilen Landfunk (nömL) werden alle Funkdienste bezeichnet, die von einer geschlossenen Benutzergruppe wie den Mitarbeitern von Betrieben, Behörden, der Polizei oder dem Rettungswesen genutzt werden, oder die in sich eine geschlossene Funkanwendung haben wie Babyphone, Funkmikrofone, Drahtlossysteme oder Türsprechanlagen.

Die Bundesnetzagentur hat für diese Kurzstreckenfunk spezielle Frequenzbereiche freigegeben, die teils anmeldefrei, lizenzfrei und kostenlos genutzt werden können. Andere hingegen sind anmelde-, lizenz- und kostenpflichtig. Zu den Anwendungsbereichen des nichtöffentlichem mobilen Landfunks gehören alle funktechnischen Netze, die von bestimmten Institutionen, Service-Firmen, Rettungsdiensten, Behörden und dem Militär genutzt werden, der BOS-Funk, Betriebsfunk für Taxis und Fuhrunternehmen sowie der analoge und digitale Bündelfunk mit Terrestrial Trunked Radio ( TETRA) und Tetrapol.

Neben dem nichtöffentlichen mobilen Landfunk (nömL) gibt es auch den öffentlichen mobilen Landfunk (ömL).

Informationen zum Artikel
Deutsch: Nichtöffentlicher mobiler Landfunk - nömL
Englisch:
Veröffentlicht: 14.03.2019
Wörter: 137
Tags: Mobilfunknetze
Links: Öffentlicher mobiler Landfunk (ömL), Benutzergruppe (BG), Funkmikrofon, Drahtlossystem, Bundesnetzagentur (BNetzA)
Übersetzung: EN
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