NIS (Nichtionisierende Strahlung)
NIR (non-ionizing radiation)
Nichtionisierende Strahlung (NIS) ist eine elektromagnetische Strahlung, die nicht genügend Energie aufweist, um Elektronen von der äußeren Schale von Atomen zu entfernen. Nach der Wellenlänge unterscheidet man bei der nichtionisierenden Strahlung die ultraviolette Strahlung von UV-Licht (UV), sichtbares Licht, Infrarotlicht (IR), Mikrowellen, HF-Wellen sowie Niederfrequenzwellen.
![]() |
Ionisierende und nichtionisierende Strahlung ![]() |
Die Einteilung von nichtionisierender Strahlung nach Wellenlänge und Frequenz zeigt, dass der menschliche Körper im Alltagsleben in vielfältiger Weise nichtionisierender Strahlung ausgesetzt ist, die z.B. durch elektrische und elektronische Geräte sowie Hochspannungsleitungen, Handynetze, WLANs und Eisenbahnen hervorgerufen wird. Der menschliche Körper wirkt hierbei wie eine Antenne. Durch körpereigene Ionen wird der menschliche Körper leitend, wenn er elektromagnetischen Wechselfedern ausgesetzt ist. Die Wirkungen auf den menschlichen Körper werden unter dem Begriff Elektrosmog beschrieben.
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) kennt zwei Grenzwerte: den Immissionsgrenzwert, das ist der Gefährdungsgrenzwert, der vor Gesundheitsschäden schützt. In diesen Grenzwert fließt die gesamte Strahlung ein, die an einem Ort vorhanden ist, und der Anlagengrenzwert, das ist ein im Umweltschutz festgelegter Vorsorgegrenzwert.




