Der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) grenzt sich klar von dem Rundfunkstaatsvertrag ab, indem im MDStV nur neue Mediendienste behandelt werden, die weder durch den Rundfunkstaatsvertrag noch das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz ( IuKDG) abgedeckt sind. Der MDStV zielt auf die Meinungsvielfalt im Internet, die keiner Anzeigepflicht unterliegen aber die allgemeinen Pressepflichten erfüllen müssen.