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LMA (Landesmedienanstalt)

state media office

Die Landesmedienanstalt (LMA) lizenziert analoge Rundfunkdienste an die Sendegesellschaften von Rundfunk und Fernsehen. In die Lizenzierung einbezogen sind spezielle Rundfunk- und Fernsehdienste wie Videotext oder Radiotext. Die Landesmedienanstalt erhält von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die zugewiesenen Sendefrequenzen und gibt diese gemäß des Medienrechts der einzelnen Bundesländer an die Sendegesellschaften. Über die generelle Aufteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten und die Einzelzuteilung entscheiden die Staatskanzleien oder die LMA. Die LMA schreibt darüber dem Netzbetreiber die Nutzung der lizenzierten Frequenzen vor.


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