Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) ist ein deutsches Regelwerk für die Archivierung von Daten.

In dem seit Beginn des Jahres 2002 gültigen Regelwerk sind die gesetzlichen Verpflichtungen der digitalen Archivierung von steuerrelevanten Daten geregelt. Die GDPdU definiert keine Prozesse, Technologien oder Systeme für die Archivierung, sondern verlangt die Unveränderbarkeit der archivierten Daten.

Es handelt sich um eine Ergänzung zur gesetzlichen Neuregelung der Abgabenordnung (AO) und stellen die Sicht und Interpretation der Finanzverwaltung dar. Die Richtlinien sind verbindlich gegenüber den Prüfbehörden von Unternehmen.

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Informationen zum Artikel
Deutsch: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen - GDPdU
Englisch:
Veröffentlicht: 05.03.2008
Wörter: 95
Tags: Storage-Konzepte
Links: Prüfung, Archivierung, Daten, Indium, Digital
Übersetzung: EN
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