GoBS :: Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme :: ITWissen.info

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GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme)

Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführung (GoB) sind elementare Verwaltungsrichtlinien, nach denen alle geschäftlichen Aktivitäten archiviert werden müssen. Die GoB-Richtlinien wurden 1995 in Zusammenhang mit den technischen Fortschritten zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) erweitert. In diesen erweiterten Richtlinien geht es um die Archivierung von digitalen Dokumenten. Wie und nach welcher Technik die Archivierung erfolgt wird in den GoBS-Richtlinien bewusst ausgeklammert. Allerdings wird vorgeschrieben, dass das Archivierungsverfahren eine vollständige Dokumentation voraussetzt, die die Dokumentenqualität sicherstellt.


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Die Ergänzung zur GoBS stellen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfung digitaler Unterlagen (GDPdU) dar. Diese Grundsätze unterstützen die Compliance und bieten dem Prüfer hinreichende Möglichkeiten, um auf DV-Systeme in Unternehmen zugreifen zu können.

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