Erdung

GND (ground )

Die Erdung (GND) dient der Potentialfreiheit von Geräten, Anlagen und Systemen. Dadurch wird ein Berührungsschutz für Personen erreicht (VDE 100) und ein eindeutiges Bezugspotential für die Schirmung der aktiven und passiven Komponenten. Bei der Erdung unterscheidet man zwischen Schutzerdung und Systemerdung, die an einem zentralen Erdpunkt miteinander verbunden sind.


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Die Schutzerde dient dem Schutz von Personen. Sie soll verhindern, dass im Fehlerfall unzulässige Berührungsspannungen an betriebsmäßig nicht spannungsführenden leitfähigen Anlageteilen auftreten.

Die Systemerde stellt allen Kabelschirmen ein einheitliches Schirmpotential zur Verfügung. Durch konsequente Vermaschung der Erdführung ist eine Reduzierung der Abstrahlungswerte möglich, das bedeutet, dass beide Enden des Kabels auf Erde liegen müssen. Wenn nur eine Seite eines STP-Kabels geerdet ist, tritt eine Erdunsymmetrie auf und die Schirmung des Kabels ist bei einer Länge von 1/10 der Arbeitswellenlängen nicht mehr wirksam. Bei einer Übertragungsfrequenz von 10 MHz, die Wellenlänge liegt bei 30 m, handelt es sich nur um 3 m Kabel. Die Datenübertragung störende elektrische Einflussgrößen können über den Kabelschirm gegen Erde abfließen.

Die Systemerde ist mit dem zentralen Erdpunkt des Gebäudes verbunden. Von dort wird sie sternförmig zu den einzelnen Etagenerdpunkten geführt.

Querverweise von Erdung nach:

Querverweise nach Erdung von: