Entbündelung

unbundling

Das Wort Entbündelung ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 verankert und hängt mit der Liberalisierung der TK-Dienste zusammen. Danach können die TK-Dienste eines marktbeherrschenden Carriers in diverse Einzelleistungen untergliedert werden, z.B. in Übertragungs-, Vermittlungs- und Signalisierungsleistungen. Die Dienste können von einem lizenzierten, alternativen Carrier angeboten werden.


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Nach deutschem und europäischen TK-Recht unterliegt ein marktbeherrschender Carrier dem Entbündelungsgebot. Er muss anderen Carriern den Zugang zu seinen Netzen ermöglichen. Das Entbündelungsgebot wird von der Regulierungsbehörde RegTP überwacht.

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