EPA (Elektronische Patientenakte)
electronic patient chart
Im Gegensatz zur elektronischen Gesundheitsakte (eGA) zielt die elektronische Patientenakte (EPA) auf die Krankengeschichte des Patienten. In ihr werden Laborbefunde, Operationsberichte und der Behandlungsverlauf dokumentiert. Sie enthält die digitalisierten Aufnahmen der Radiologie, CT-Technik und Kardiologie und wird in Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingeführt.
Über die Personendaten wird der Bezug des Patienten zu den medizinischen Daten, Diagnosen und Befunden hergestellt. Die Speicherung der Personendaten, der Befunde und Berichte, der Röntgenbilder, Elektroenzephalogramme, Elektrokardiogramme und anderer medizinischen Diagramme erfolgt für die Texte, Grafiken, Diagrammen, Fotos oder Tönen in mediengerechten, übergreifend genutzten Dateiformaten.
Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist die Zustimmung der Patienten und vor allem die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbestimmungen.

