Wer widerrechtlich in fremde Datenbestände eindringt und sie sich und anderen zur Kenntnis bringt, wird als Eindringling, Intruder, bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen passiven Intrudern, die Daten, die nicht für sie bestimmt sind, beschaffen, und aktiven Intrudern, die von ihnen gefertigte Nachrichten ins Netz einschleusen. Passive Intruder können sich beispielsweise verschlüsselte Daten nach deren Entschlüsselung besorgen.