Eindringen

intrusion

Jedes Eindringen in fremde Datenbestände, sei es körperlich, indem Räume betreten werden, um an die dort aufbewahrten Datenbestände heranzukommen, sei es über Datennetzleitungen, evtl. unter Umgehung des Passwortschutzes oder anderer Sicherungsmaßnahmen, ist eine Intrusion. Intrusionen, auch versuchte, sind datenschutzrechtlich und strafrechtlich relevant.

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