Eindringen

Ein Eindringling, Intruder, ist eine Person, die nicht autorisiert ist und versucht über ein Netzwerk oder auf physische Art und Weise Zugriff auf Zugangsdaten und andere Datenbetände zu erlangen.

Das Eindringen, Intrusion, in fremde Datenbestände kann physisch erfolgen, indem der Eindringling das Rechenzentren betritt um an die dort aufbewahrten Datenbestände heranzukommen, oder indem er unter Umgehung der Autorisierung oder anderer Sicherungsmaßnahmen über ein Netzwerk resp. das Internet auf Passwörter, Zugangsberechtigungen, Logins und Authentifizierungen zuzugreifen versucht.

Der physische Zugriff kann mit Tailgating erfolgen, für den Zugriff über Netzwerke gibt es diverse Angriffstechniken wie das Phishing, Pretexting, Baiting und Quid Pro Quo. Jedes Eindringen, auch ein versuchtes, ist datenschutzrechtlich und strafrechtlich relevant. Es gibt diverse Abwehmaßnahmen um das Eindringen abzuwehren. Intrusion Detection System ( IDS) für die Erkennung des Versuchs, Intrusion Prevention System ( IDP) für dessen Verhinderung, NGFW- Firewalls und Verschlüsselungsverfahren sind nur einige von vielen Abwehrtechniken.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Eindringen
Englisch: intrusion
Veröffentlicht: 18.06.2017
Wörter: 153
Tags: Gefahrenpotential Cybercrime
Links: Eindringling, Netzwerk, Rechenzentrum (RZ), Autorisierung, Internet
Übersetzung: EN
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