Eichung

Eichung ist die messtechnische Prüfung mit der eichfähige Messgeräte überprü ft, kalibriert und zertifiziert werden. Bei der Eichung werden die messtechnischen Eigenschaften des zu eichenden Messgerätes mit Bezugs- oder Messnormalen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt ( PTB) verglichen.

Neben der Physikalisch-Technische Bundesanstalt dürfen nur Eichämter und zugelassene Prüfstellen Eichungen durchführen. Die beiden letzgenannten Einrichtungen unterliegen der Länderhoheit und werden von der Eichaufsichtsbehörde beaufsichtigt.

Differenzierungen der Messpräzision

Differenzierungen der Messpräzision

Die Eichung ist im Eichgesetz (EichG) - Gesetz über das Mess- und Eichwesen - geregelt. Darin ist festgelegt, dass die Eichung und deren Kontrolle nur von der Physikalisch-Technische Bundesanstalt und den zuständigen Eichbehörden vorgenommen werden darf. Die Eichung selbst ist je nach Einsatzbereich gesetzlich bindend, so beispielsweise für Messgeräte, die geschäftlichen eingesetzt werden. Die Eichung erfolgt in gewissen Zeitabständen, wobei festgestellt wird, ob das Messgerät seine messtechnischen Merkmale erfüllt und die Messabweichungen die zulässigen Abweichungen der Eichvorschriften einhalten. Werden die messtechnischen Anforderungen erfüllt, wird dies mit einem Eichzeugnis dokumentiert.

Informationen zum Artikel
Deutsch: Eichung
Englisch: calibration
Veröffentlicht: 26.11.2010
Wörter: 173
Tags: EK-Grundlagen
Links: Prüfung, Messgerät, foot (ft), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Übersetzung: EN
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